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Klassische
Bieterverfahren

Das Original!

Auf einen Blick: das Original!

Gewohnter Ablauf

Klassische Bieterverfahren werden in gewohntem Ablauf durchgeführt. Die Struktur ist essenziell und erlaubt eine reibungslose Transaktion für Ihr Asset. Wir haben diese verfeinert und ermöglichen eine einzigartige Dienstleistung.

Verdeckte Angebote

Die Angebote werden erst nach Ende der Bietefrist geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist den partizipierenden Parteien Bietern nicht bekannt, wie hoch oder wie viele Gebote eingelangt sind. 

Notarielle Protokollierung

Die notarielle Öffnung garantiert einen zusätzlichen Transparenzfaktor während der Veräußerung. Eine Protokollierung ermöglicht die Nachvollziehbarkeit. 

step by step

Bekunden Sie Interesse Ihre Liegenschaft über ein Bieterverfahren zu veräußern klären wir mit Ihnen persönlich den Ablauf ab und prüfen etwaige Möglichkeiten, die sich wertsteigernd auf die Bewertung Ihrer Liegenschaft auswirken kann. So prüfen wir gerne  einen Dachbodenausbau und reichen eine Bewilligung ein. Sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Kurzzeitvermietung gegeben sein, beraten wir Sie hierzu ebenso gerne. 

Gerne führen wir das Bieterverfahren digital oder klassische durch. Über die Vor- und Nachteile werden Sie natürlich von uns beraten. 

Aussendung 

Zunächst wird an ausgewählte Interessenten eine exklusive Einladung, mit den Kaufbedingungen zur Teilnahme an dem Bieterverfahren ausgesandt. Anschließend können die Interessenten durch Retournierung der unterzeichneten Kaufbedingungen an uns, an dem Bieterverfahren teilnehmen. Nachdem die unterfertigten Bedingungen von uns erhalten wurden, werden dem Interessenten weitere Unterlagen und Informationen wie zum Beispiel der Kaufvertragsentwurf, ein Exposé, eine aktuelle Zinsliste sowie ein aktueller Grundbuchsauszug der Immobilie und ein Musterkaufangebot übermittelt. Wird das Verfahren digital durchgeführt, erhalten die Bieter einen Zugang zur Plattform. 

Besichtigung

Wird ein Besichtigungstermin gewünscht, so ist dieser jederzeit, ab der Unterfertigung der Kaufbedingungen, mit uns vereinbar. In diesem Termin wird mit dem Interessenten die gesamte Liegenschaft begangen und allfällige aufkommende Fragen werden direkt beantwortet.

Bietefrist

Interessenten können innerhalb einer Bietefrist von etwa 4 Wochen schriftlich ein rechtsverbindliches Kaufangebot abgeben (Postweg, Fax, per E-Mail, persönlich). Innerhalb der Bietefrist können Interessenten ihr Angebot jederzeit nach oben verbessern. Dabei ist immer das letzte Gebot verbindlich und gültig. Mehrere Anbotsphasen sind möglich. Über die genaue Vorgehensweise wird in einem ausführlichen Gespräch gemeinsam mit dem Abgeber entschieden. Üblich sind zwischen 1-3 Anbotsphasen.

Bei digitalen Verfahren kann bequem auf der Plattform geboten werden. Wurde ein Angebot überboten, werden alle Bieter sofort benachrichtigt, um ihr Gebot anzupassen. 

Gebotssumme

Die Interessenten sollten hier ein verbindliches Gebot abgeben, wobei die Finanzierung der Gebotssumme sichergestellt sein muss. Die Nebenkosten sollten bereits mit einkalkuliert werden. Einem Finanzierungsnachweis wird in den Bieterbedingungen zugestimmt. 

Entscheidung

Nach Ablauf der Bietefrist entscheidet der Eigentümer, ob er das Höchstgebot annimmt oder ob mit den Bietern noch in einer Runde nachverhandelt werden soll. In diesem Falle kann er das Angebot ablehnen oder mit dem Bieter weiterverhandeln, wenn bei diesem noch die Bereitschaft zum Kauf besteht.

Kaufvertrag

Wenn das Gebot angenommen wird, wird nach der Finanzierungszusage der Bank ein notariell beglaubigter Kaufvertrag aufgesetzt. Ab hier gelten dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Immobilienerwerb.

Provision

Da ein gesamtes Bieterverfahren einen erheblichen Aufwand bedeutet, wird meist ein Immobilienmakler in dem Verkaufsverfahren beigezogen. Im Falle, dass das Kaufangebot angenommen wird, stellen wir eine Vermittlungsprovision von 3 % zzgl. Ust. vom Kaufpreis in Rechnung.

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